Wer nach „Google Bewertungen kaufen“ sucht, findet schnell Anbieter mit Paketpreisen. Die Idee dahinter ist verständlich: Ein neuer Betrieb hat drei Bewertungen, die Konkurrenz hat achtzig. Trotzdem rate ich klar ab. Hier sind die Gründe, mit Quellen.
Was beim Kauf von Google-Bewertungen eigentlich passiert
Gekaufte Bewertungen schreiben Menschen oder Konten, die nie bei dir Kunde waren. Oft stammen sie aus Netzwerken mit vielen Konten, manchmal aus dem Ausland, manchmal von Leuten, die pro Text bezahlt werden.
Es gibt auch die mildere Form: Du gibst echten Kunden einen Rabatt, einen Gutschein oder ein kleines Geschenk, wenn sie bewerten. Auch das zählt nach Googles Regeln als Manipulation.
Grund 1: Google verbietet es und greift durch
Googles Richtlinien für Inhalte auf Maps sind eindeutig. Im Abschnitt „Manipulation von Bewertungen“ nennt Google als unzulässig:
- Inhalte, die aufgrund eines Anreizes veröffentlicht wurden, etwa Zahlungen, Rabatte, kostenlose Produkte oder Leistungen
- Inhalte mit ungewöhnlichen Mengen oder Mustern von Rezensionen, die auf Manipulation hindeuten
- Inhalte aus einem Interessenkonflikt, etwa von Mitbewerbern, Beschäftigten oder Familie
Solche Inhalte werden laut Google entfernt. Dazu kommen Maßnahmen gegen das Unternehmensprofil. Die Google-Hilfe nennt drei Arten von Einschränkungen:
- Für eine Zeit können keine neuen Rezensionen abgegeben werden.
- Vorhandene Rezensionen werden für eine Zeit ausgeblendet.
- Im Profil erscheint ein Hinweis, dass gefälschte Rezensionen entfernt wurden.
Der dritte Punkt ist der teuerste. Ein Warnhinweis im eigenen Profil kostet Vertrauen, genau das, was du mit den Bewertungen gewinnen wolltest.
Ein besseres lokales Ranking lässt sich laut Google übrigens grundsätzlich nicht kaufen, „auch nicht gegen Bezahlung“. Das steht in der Hilfe zum lokalen Ranking.
Grund 2: Das deutsche Wettbewerbsrecht
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat einen Anhang mit geschäftlichen Handlungen, die gegenüber Verbrauchern stets unzulässig sind. Es kommt dort also nicht darauf an, ob im Einzelfall jemand getäuscht wurde.
Nummer 23c dieses Anhangs nennt ausdrücklich „die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern“ zu Zwecken der Verkaufsförderung. Wer ein Paket gefälschter Bewertungen bestellt, beauftragt genau das.
Nummer 23b betrifft die Gegenseite: Wer behauptet, Bewertungen stammten von echten Kunden, ohne angemessen zu prüfen, ob das stimmt, handelt ebenfalls unzulässig. Das ist relevant, wenn du Bewertungen auf deiner Website zeigst.
Wer dagegen vorgehen kann
Nach § 8 UWG können unter anderem Mitbewerber, eingetragene Wirtschaftsverbände, qualifizierte Verbraucherverbände sowie Kammern und Handwerksorganisationen Unterlassung verlangen. In der Praxis beginnt das meist mit einer Abmahnung.
Bei einem Handwerksbetrieb in einer kleinen Stadt kennt die Konkurrenz das Profil oft genau. Ein plötzlicher Sprung von fünf auf sechzig Bewertungen fällt auf.
Ein Urteil zu Google-Bewertungen gegen Gutschein
Wie ernst Gerichte das nehmen, zeigt ein Fall vom Landgericht Hildesheim (Urteil vom 28.12.2021, Az. 11 O 12/21). Laut ZWP online hatte ein Baudienstleister Kunden per E-Mail um eine Google-Bewertung gebeten. Wer bewertete und einen Screenshot schickte, bekam einen 50-Euro-Gutschein.
Die Wettbewerbszentrale klagte. Das Gericht untersagte sowohl den Versand solcher E-Mails als auch die Werbung mit den so entstandenen Bewertungen. Dabei ging es hier sogar um echte Kunden, nicht um erfundene Bewertungen.
Grund 3: Behörden schauen hin
Das Bundeskartellamt hat sich 2019 und 2020 in einer Sektoruntersuchung mit Nutzerbewertungen im Internet befasst. In der Pressemitteilung vom 6. Oktober 2020 heißt es unter anderem, dass die meisten Portale nur Wortfilter einsetzen oder sich auf nachträgliche Meldungen verlassen. Die Behörde forderte, dass Portale mehr Verantwortung für die Richtigkeit der Bewertungen übernehmen.
Für dich heißt das: Das Thema ist bei Plattformen und Behörden bekannt. Die Filter werden eher strenger als lockerer.
Grund 4: Es bringt dir im Alltag wenig
Auch abseits von Regeln und Recht rechnet sich der Kauf selten:
- Bewertungen verschwinden wieder. Löscht Google die Konten oder die Rezensionen, ist das Geld weg.
- Leser merken es. Viele Fünf-Sterne-Texte ohne Details, alle in derselben Woche, von Profilen ohne andere Bewertungen: Das wirkt nicht echt.
- Die Erwartung passt nicht. Wer wegen fünf Sternen anruft und dann eine normale Erfahrung macht, schreibt die ehrliche Bewertung eben selbst.
- Du lernst nichts. Echte Bewertungen zeigen dir, was Kunden schätzen und was nervt. Gekaufte sagen nichts.
Was stattdessen funktioniert
Echte Bewertungen kommen mit System schneller, als viele denken. Die Kurzfassung:
- Hol dir im Unternehmensprofil den offiziellen Bewertungslink oder erstell mit meinem kostenlosen Bewertungslink- und QR-Code-Tool einen fertigen Code.
- Schick den Link nach jedem abgeschlossenen Auftrag an alle Kunden, nicht nur an die zufriedenen.
- Bitte um eine ehrliche Meinung, ohne Gegenleistung und ohne Vorgaben zum Inhalt.
- Antworte auf Bewertungen, auch auf kritische.
Wie das im Detail geht, mit Vorlage für die Nachricht, steht im Ratgeber mehr Google-Bewertungen bekommen.
Ein Elektriker, der jede Woche zehn Aufträge abschließt und konsequent fragt, hat nach ein paar Monaten mehr echte Bewertungen als jedes Paket. Und die bleiben.
Wenn es schon passiert ist
Vielleicht hat ein früherer Dienstleister Bewertungen „besorgt“, oder du hast es selbst mal ausprobiert. Dann hör sofort auf und kauf nichts nach. Wenn Google dein Profil einschränkt, informiert es dich laut Hilfe vorab per E-Mail, und du kannst Einspruch einlegen.
Bei einer Abmahnung oder rechtlichen Fragen wende dich an eine Kanzlei für Wettbewerbsrecht. Ich bin kein Anwalt, dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Gegen gefälschte Bewertungen von anderen, etwa von Mitbewerbern, kannst du übrigens selbst vorgehen. Wie das geht, steht im Ratgeber Google-Bewertungen löschen lassen. Und wenn dein gesamter lokaler Auftritt verbessert werden soll, schau dir mein Vorgehen bei Local SEO an.
Häufige Fragen
Ist ein Gutschein als Dankeschön für eine Bewertung auch verboten?
Nach Googles Richtlinien ja. Google verbietet Anreize wie Zahlungen, Rabatte, kostenlose Produkte oder Leistungen für eine Rezension. Das Landgericht Hildesheim hat 2021 einem Betrieb untersagt, Kunden für eine Google-Bewertung einen 50-Euro-Gutschein anzubieten.
Merkt Google gekaufte Bewertungen überhaupt?
Nicht immer sofort. Google nennt in seinen Richtlinien aber ausdrücklich ungewöhnliche Mengen oder Muster von Rezensionen als Hinweis auf Manipulation. Fällt das auf, entfernt Google die Bewertungen und kann das Profil einschränken.
Was ist mit Bewertungen von Freunden und Familie?
Auch die sind nach Googles Richtlinien unzulässig, wenn sie auf einem Interessenkonflikt beruhen. Google nennt dafür ausdrücklich familiäre Beziehungen, Beschäftigung und Mitbewerber. Es spielt keine Rolle, ob Geld fließt.
Ist es illegal, Google-Bewertungen zu kaufen?
Gegenüber Verbrauchern ist das Beauftragen gefälschter Bewertungen zur Verkaufsförderung laut UWG-Anhang Nummer 23c stets unzulässig. Mitbewerber, Verbände und Kammern können deshalb abmahnen und Unterlassung verlangen. Dazu kommt Googles Verbot, das bis zu einem Warnhinweis im Profil führen kann. Für deinen Einzelfall frag eine Kanzlei für Wettbewerbsrecht.
Sind Bewertungskarten mit QR-Code oder NFC erlaubt?
Ja. Eine Karte oder ein Aufsteller führt nur zum Bewertungsfenster, und Google nennt den QR-Code selbst als Weg, Kunden um eine Bewertung zu bitten. Verboten sind Anreize wie Rabatte und das gezielte Bitten nur um positive Bewertungen. Einen kostenlosen Code erstellst du mit dem Bewertungslink- und QR-Code-Tool.
Darf eine Agentur Bewertungen für mich sammeln?
Sie darf dir helfen, deine echten Kunden um eine Bewertung zu bitten, etwa mit Vorlagen oder einer Nachricht nach dem Auftrag. Fertige Bewertungen von Leuten, die nie bei dir Kunde waren, darf sie nicht liefern. Verspricht ein Anbieter eine feste Zahl an Sternen in kurzer Zeit, ist das ein Warnzeichen.
Quellen
- Google Maps: Richtlinien für von Nutzern veröffentlichte Inhalte, Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte (Manipulation von Bewertungen) (Stand 2026-10-30)
- Google Unternehmensprofil-Hilfe: Einschränkungen von Unternehmensprofilen bei Richtlinienverstößen (Stand 2026-10-29)
- UWG, Anhang zu § 3 Absatz 3, Nummern 23b und 23c (Stand 2026-10-29)
- UWG § 8 (Beseitigung und Unterlassung, Anspruchsberechtigte) (Stand 2026-10-29)
- ZWP online: LG Hildesheim, Urteil vom 28.12.2021, Az. 11 O 12/21 (Gutschein für Google-Bewertung) (Stand 2026-10-29)
- Bundeskartellamt: Pressemitteilung zur Sektoruntersuchung Nutzerbewertungen, 06.10.2020 (Stand 2026-10-29)
- Google Unternehmensprofil-Hilfe: Ranking in lokalen Suchergebnissen auf Google verbessern (Stand 2026-10-29)
- Google Unternehmensprofil-Hilfe: Tipps für mehr Rezensionen (Link oder QR-Code, keine Anreize) (Stand 2026-10-30)