Die KI-Schulungspflicht betrifft fast jede Firma, in der jemand ChatGPT oder ein ähnliches Werkzeug beruflich nutzt. Laut DataForSEO (Google Ads, Deutschland, Oktober 2026) suchen rund 2.400 Menschen im Monat danach. Viele Angebote dazu klingen dramatischer, als das Gesetz ist.
Was die KI-Schulungspflicht genau verlangt
Das Wort „Schulungspflicht“ steht so nicht im Gesetz. Artikel 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 heißt „KI-Kompetenz“. KI-Kompetenz bedeutet laut Artikel 3 Nummer 56 die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, KI sachkundig einzusetzen und Chancen, Risiken und mögliche Schäden zu kennen.
Die Regel gilt laut Artikel 113 seit dem 02.02.2025. Sie betrifft Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist jede Firma, die ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet.
Beispiele: Eine Steuerkanzlei lässt Mandantenbriefe von ChatGPT vorformulieren. Ein Elektrobetrieb erstellt Angebotstexte mit KI. Eine Praxis nutzt ein KI-Programm, das Gespräche mitschreibt. Alle drei sind Betreiber.
Die Änderung durch das Digital-Omnibus-Paket
Ursprünglich mussten Firmen nach besten Kräften sicherstellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Diese Fassung wurde geändert.
Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI (EU) 2026/1744 vom 08.07.2026 hat Artikel 4 neu gefasst. Sie ist laut EU-Kommission am 27.07.2026 in Kraft getreten. Seitdem gilt:
- Absatz 1: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen in ihrem Auftrag zu unterstützen. Dabei zählen Vorwissen, Erfahrung, Ausbildung und der Einsatzzweck. Ausdrücklich steht dort: Ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz müssen sie für niemanden garantieren.
- Absatz 2: Kommission und Mitgliedstaaten unterstützen Firmen dabei, besonders kleine und mittlere Unternehmen. Die Kommission veröffentlicht dafür praktische Beispiele.
- Absatz 3: Das KI-Gremium der EU gibt Empfehlungen zu gemeinsamen Zielen.
Die Pflicht ist also nicht weggefallen. Sie ist aber weicher geworden: Statt „sicherstellen“ heißt es jetzt „unterstützen“.
Ein Hinweis zu Quellen: Das Hinweispapier der Bundesnetzagentur stammt vom Juni 2025 und beschreibt noch die alte Fassung. Die Themenseite der Bundesnetzagentur ist dagegen auf dem neuen Stand. Viele Ratgeber und Schulungsangebote im Netz stützen sich noch auf den alten Wortlaut.
Was als Schulung reicht
Das Gesetz schreibt weder Format noch Inhalt noch Dauer vor. Die EU-Kommission sagt in ihren Fragen und Antworten:
- Ein Zertifikat ist nicht nötig.
- Das KI-Wissen der Beschäftigten muss nicht gemessen werden.
- Eine Schulung im klassischen Sinn ist nicht zwingend, das Format hängt vom Einsatz ab.
- Sich nur auf die Gebrauchsanweisung zu verlassen, reicht vermutlich nicht.
Als sinnvolle Mindestinhalte nennt die Kommission: ein Grundverständnis, was KI ist und wie sie funktioniert. Welche KI die eigene Firma nutzt und mit welchen Chancen und Risiken. Ob die Firma Anbieter oder Betreiber ist. Und wie man die Risiken im eigenen Alltag verringert.
Für eine Firma, deren Leute ChatGPT für Werbetexte oder Übersetzungen nutzen, nennt die Kommission ein konkretes Beispiel: Sie sollten über Risiken wie erfundene Fakten informiert werden. Man spricht hier von „Halluzinationen“.
Laut Bundesnetzagentur sieht die KI-Verordnung keine Zertifizierungspflicht vor. Maßnahmen können intern oder extern stattfinden. Das Hinweispapier von 2025 nennt außerdem einen KI-Beauftragten als nicht vorgeschrieben.
So setzt du die KI-Schulungspflicht in einer kleinen Firma um
Die Bundesnetzagentur empfiehlt drei Schritte: Bedarf ermitteln, Maßnahmen gestalten und dokumentieren, regelmäßig prüfen und auffrischen. Für einen kleinen Betrieb kann das so aussehen:
- Bestandsaufnahme. Schreib auf, wer welche KI wofür nutzt. ChatGPT für E-Mails, ein Bildprogramm für Social Media, die KI-Funktion im Buchhaltungsprogramm.
- Risiken benennen. Erfundene Fakten, Kundendaten im Chatfenster, falsche Rechtsauskünfte, Urheberrecht bei Bildern. Was Google zu ungeprüften KI-Texten sagt, steht unter KI-Texte und SEO.
- Regeln festlegen. Zum Beispiel: Keine Namen von Kunden oder Patienten in öffentliche KI-Tools. Jede Zahl und jede Rechtsangabe wird geprüft. Texte an Kunden liest ein Mensch gegen.
- Einweisung machen. Eine Stunde im Team reicht oft für den Anfang. Kostenlose Angebote gibt es etwa von den Mittelstand-Digital-Zentren, dem KI-Campus oder den European Digital Innovation Hubs.
- Dokumentieren. Datum, Inhalt, Teilnehmende, verwendete Unterlagen.
- Auffrischen. Wenn ein neues Werkzeug dazukommt oder jemand neu anfängt.
Wenn dein Team KI auch für Texte auf der Website nutzt, gehört der Hinweis dazu, wann eine Kennzeichnung nötig ist. Das steht im Ratgeber zur KI-Kennzeichnungspflicht.
Was du dokumentieren solltest
Die Kommission schreibt, dass Firmen ein internes Verzeichnis ihrer Maßnahmen führen können. Die Bundesnetzagentur empfiehlt eine gute Dokumentation, um die Erfüllung von Artikel 4 nachweisen zu können. Eine einfache Tabelle genügt:
| Spalte | Beispiel |
|---|---|
| KI-System | ChatGPT, Firmenkonto |
| Einsatz | Entwürfe für Angebote und E-Mails |
| Wer nutzt es | Büro, zwei Personen |
| Maßnahme | Einweisung im Team, Regelblatt |
| Datum und Dauer | 12.11.2026, eine Stunde |
| Teilnehmende | Namen |
| Nächste Auffrischung | bei neuem Werkzeug, spätestens in einem Jahr |
Was bei Verstößen droht
Dazu liest man im Netz sehr Unterschiedliches. Deshalb nenne ich nur, was ich in den Rechtstexten und bei den Behörden selbst gefunden habe.
Die Kommission schreibt, dass Aufsicht und Durchsetzung zu Artikel 4 ab dem 02.08.2026 bei den nationalen Marktüberwachungsbehörden liegen. Sanktionen regelt nationales Recht. In Deutschland ist das seit dem 29.07.2026 das KI-MIG, zuständig ist grundsätzlich die Bundesnetzagentur.
Einen eigenen Bußgeldtatbestand für Artikel 4 habe ich weder im Bußgeldkatalog von Artikel 99 Absatz 4 der Verordnung gefunden noch in § 15 des KI-MIG. Das kann sich ändern, und ich kann es nicht abschließend beurteilen.
Das größere Risiko liegt woanders. Laut Bundesnetzagentur kann ein Mangel an KI-Kompetenz als Verletzung der Sorgfaltspflicht gelten, besonders wenn dadurch ein Schaden entsteht. Wenn ein Mitarbeiter einem Kunden eine falsche KI-Auskunft schickt, hilft eine dokumentierte Einweisung dir.
Typische Fehler
- Teure Zertifikate kaufen, weil man Angst hat. Vorgeschrieben ist keins.
- Gar nichts tun. Die Pflicht gilt weiter, nur weicher formuliert.
- Nur die Gebrauchsanweisung weiterleiten. Das reicht laut Kommission vermutlich nicht.
- KI-Detektoren als Kontrolle einsetzen. Sie liegen oft daneben, wie der Ratgeber KI-Texte erkennen zeigt. Klare Regeln und Gegenlesen helfen mehr.
- Freie Mitarbeiter vergessen. Auch wer in deinem Auftrag KI nutzt, gehört dazu.
- Nichts aufschreiben. Ohne Dokumentation kannst du später nichts nachweisen.
KI-Schulungen gebe ich bei Bedarf, sprich mich dafür über die Kontaktseite an. Wenn es dir darum geht, mit deiner Firma in KI-Antworten und bei Google gefunden zu werden, findest du das unter KI-SEO und GEO.
Dieser Ratgeber fasst den Stand vom 29.10.2026 zusammen und ist keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt.
Häufige Fragen
Reicht es, wenn ich meinen Leuten eine Anleitung zu ChatGPT gebe?
Wahrscheinlich nicht. Die EU-Kommission schreibt in ihren Fragen und Antworten, dass es vermutlich nicht genügt, sich nur auf die Gebrauchsanweisung eines KI-Systems zu verlassen. Ein kurzes Gespräch über Risiken wie erfundene Fakten und den Umgang mit Kundendaten gehört dazu.
Gilt die Pflicht auch für Aushilfen und freie Mitarbeiter?
Ja. Artikel 4 spricht vom Personal und von anderen Personen, die in deinem Auftrag KI-Systeme betreiben oder nutzen. Die Kommission nennt ausdrücklich Auftragnehmer und Dienstleister. Wer für dich mit KI arbeitet, gehört also dazu.
Muss ich als Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter etwas tun?
Artikel 4 zielt auf Personal und Personen, die in deinem Auftrag KI nutzen. Ohne Mitarbeiter und Auftragnehmer bleibt nach meinem Verständnis wenig übrig. Es schadet trotzdem nicht, kurz festzuhalten, welche KI du wofür nutzt und welche Risiken du kennst. Für eine verbindliche Auskunft frag eine Anwältin oder einen Anwalt.
Ist eine KI-Schulung Pflicht?
Eine klassische Schulung schreibt der AI Act nicht vor. Artikel 4 verlangt seit dem 27.07.2026, dass Firmen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Leute zu unterstützen. Laut EU-Kommission gibt es dafür keine Pflichtschulung und keine feste Form. Eine kurze Einweisung mit klaren Regeln kann reichen, wenn sie zum Einsatz passt.
Ist eine KI-Richtlinie Pflicht?
Eine schriftliche KI-Richtlinie verlangt der AI Act nicht ausdrücklich. Die EU-Kommission schreibt, dass für Artikel 4 keine bestimmte Organisationsstruktur vorgeschrieben ist. Ein kurzes Regelblatt, was ins Chatfenster darf und was geprüft werden muss, ist trotzdem eine der einfachsten Maßnahmen, die du später nachweisen kannst.
Wie teuer ist eine KI-Schulung?
Einen festen Preis gibt es nicht, das hängt ganz vom Angebot ab. Vorgeschrieben ist weder ein bezahlter Kurs noch ein Zertifikat. Für den Anfang gibt es kostenlose Angebote, etwa von den Mittelstand-Digital-Zentren oder dem KI-Campus. Die EU-Kommission stellt außerdem eine frei zugängliche Sammlung mit Praxisbeispielen bereit.
Brauche ich einen Nachweis oder ein Zertifikat über KI-Kompetenz?
Ein Zertifikat ist laut EU-Kommission nicht nötig. Firmen können stattdessen ein internes Verzeichnis ihrer Schulungen und Maßnahmen führen. Für eine kleine Firma ist eine einfache Tabelle mit Datum, Inhalt und Teilnehmenden ein guter Anfang.
Quellen
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 3 Nr. 56, Art. 4 (ursprüngliche Fassung), Art. 99, Art. 113 (Stand 2026-10-29)
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI) vom 08.07.2026, Art. 1 Nr. 5 (neue Fassung Art. 4), Amtsblatt L vom 24.07.2026 (Stand 2026-10-29)
- EU-Kommission: AI Literacy – Questions & Answers (zuletzt aktualisiert 20.10.2026) (Stand 2026-10-30)
- EU-Kommission: AI Omnibus enters into force (27.07.2026) (Stand 2026-10-29)
- Bundesnetzagentur: KI-Kompetenz (Themenseite, Stand nach KI-Omnibus) (Stand 2026-10-29)
- Bundesnetzagentur: Hinweispapier KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung (Juni 2025, vor der Änderung) (Stand 2026-10-29)
- Bundesnetzagentur: Pressemitteilung zur Umsetzung der KI-Verordnung, KI-MIG tritt in Kraft (29.07.2026) (Stand 2026-10-29)
- Gesetze im Internet: KI-MIG, § 15 Bußgeldvorschriften (Stand 2026-10-29)
- DataForSEO, Google Ads Suchvolumen Deutschland, Oktober 2026 (eigene Abfrage) (Stand 2026-10-29)