Die KI-Kennzeichnungspflicht sorgt für Unsicherheit. Laut DataForSEO (Google Ads, Deutschland, Oktober 2026) wird rund 2.900 Mal im Monat danach gesucht. Hier steht, was für eine normale Firmenwebsite zählt.
Wo die KI-Kennzeichnungspflicht geregelt ist
Rechtsgrundlage ist die KI-Verordnung (EU) 2024/1689, auch AI Act genannt. Sie gilt in allen EU-Ländern direkt, ohne eigenes deutsches Gesetz. Die Transparenzpflichten stehen in Artikel 50. Laut Artikel 113 gilt die Verordnung in diesem Teil ab dem 02.08.2026.
Das Gesetz unterscheidet zwei Rollen:
- Anbieter entwickeln ein KI-System und bringen es unter eigenem Namen auf den Markt. Beispiele sind OpenAI mit ChatGPT oder Google mit Gemini.
- Betreiber verwenden ein KI-System in eigener Verantwortung. Das ist jede Firma, die ChatGPT, ein Bildprogramm oder einen Chatbot beruflich nutzt.
Eine Ausnahme gibt es nur für rein private, nicht berufliche Nutzung. Ein Handwerksbetrieb, der KI für seine Website einsetzt, ist also Betreiber.
Was hat sich durch das Digital-Omnibus-Paket geändert?
Am 08.07.2026 haben EU-Parlament und Rat die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI (EU) 2026/1744 beschlossen. Sie wurde am 24.07.2026 veröffentlicht und ist laut EU-Kommission am 27.07.2026 in Kraft getreten.
Für Artikel 50 hat sie wenig geändert:
- Keine allgemeine Verschiebung. Die Kennzeichnungspflichten gelten seit dem 02.08.2026.
- Eine Übergangsfrist für Anbieter. Wer ein System, das synthetische Texte, Bilder, Audio oder Videos erzeugt, schon vor dem 02.08.2026 auf den Markt gebracht hat, muss die maschinenlesbare Markierung nach Artikel 50 Absatz 2 bis zum 02.12.2026 umsetzen. Das betrifft Anbieter wie OpenAI, nicht dich als Nutzer.
- Neu gefasster Absatz 7 zu den Praxisleitfäden der Kommission.
Verschoben wurden vor allem die Regeln für Hochrisiko-KI, etwa auf den 02.12.2027 für Systeme nach Anhang III. Das betrifft kleine Firmen mit einer normalen Website selten.
Im Netz liest man teils, der AI Act oder die Kennzeichnungspflicht seien insgesamt verschoben. Das stimmt nach dem Text der Omnibus-Verordnung nicht. Manche Beiträge stammen aus der Zeit vor der Einigung und beschreiben Vorschläge, die so nicht beschlossen wurden.
Was Firmen als Betreiber kennzeichnen müssen
Deepfakes
Ein Deepfake ist laut Artikel 3 Nummer 60 ein durch KI erzeugter oder veränderter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der echten Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und fälschlich als echt erscheinen würde. Wer so etwas veröffentlicht, muss offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert ist.
Die Leitlinien der Kommission vom 20.07.2026 nennen Beispiele. Ein Deepfake ist etwa ein KI-Video mit einem realistischen Avatar des eigenen Geschäftsführers. Oder ein KI-Bild eines Produkts, das schöner oder anders aussieht als das echte Produkt.
Kein Deepfake ist dagegen eine offensichtliche Fantasieszene. Auch ein echtes Produkt vor einem KI-Hintergrund zählt nicht dazu, solange das Bild nicht über das Produkt täuscht. Bei klar künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken reicht ein Hinweis, der das Werk nicht stört.
Wichtig: Laut FAQ der Kommission dürfen sich Betreiber nicht auf die unsichtbare, maschinenlesbare Markierung des Anbieters verlassen. Der Hinweis muss für Menschen sichtbar oder hörbar sein.
KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse
Die zweite Pflicht betrifft Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Die Kommission zählt dazu unter anderem Politik, Verwaltung, Justiz, Grundrechte, öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Umwelt und Verbrauchersicherheit.
Es gibt eine wichtige Ausnahme: Keine Kennzeichnung ist nötig, wenn ein Mensch den Text inhaltlich geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Laut Leitlinien gehört zur Prüfung mindestens ein Faktencheck. Rechtschreibprüfung oder ein flüchtiges Abnicken reichen nicht.
Beispiele aus den Leitlinien:
- Fällt darunter: eine KI-Zusammenfassung zu einem Beschluss des Gemeinderats, ein KI-Artikel über Ernährung bei einer Krankheit, KI-veränderte Geschäftsberichte, eine KI-Unwetterwarnung.
- Fällt nicht darunter: Romane, reine Produktbeschreibungen ohne Aussagen etwa zu Gesundheit, Sicherheit oder Nachhaltigkeit, Antworten eines Chatbots, die nur der Fragende sieht, interne Texte.
Für eine Zahnarztpraxis heißt das: Ein KI-Ratgeber zur Parodontitis-Behandlung berührt Gesundheit. Prüft ihn die Zahnärztin fachlich und verantwortet ihn, entfällt die Kennzeichnung. Ohne diese Prüfung müsste er gekennzeichnet werden.
Chatbots auf der Website
Die Pflicht, Menschen zu sagen, dass sie mit einer KI sprechen, trifft laut Artikel 50 Absatz 1 den Anbieter. Das ist meist die Firma, die das Chatbot-Werkzeug entwickelt. Wer einen Chatbot selbst entwickelt und unter eigenem Namen einsetzt, ist laut Leitlinien selbst Anbieter.
Unabhängig davon, wer zuständig ist: Ein Satz wie „Ich bin ein KI-Assistent“ zu Beginn des Chats kostet nichts. Die Leitlinien nennen genau so eine Begrüßung als Beispiel.
Die technische Markierung ist Sache der Anbieter
Artikel 50 Absatz 2 verlangt, dass KI-Ausgaben maschinenlesbar als künstlich erkennbar sind. Das müssen die Anbieter der KI-Systeme umsetzen, etwa über Metadaten oder Wasserzeichen. Dafür hat die Kommission am 10.06.2026 einen freiwilligen Praxisleitfaden veröffentlicht.
Wenn du KI-Bilder bearbeitest, sei vorsichtig mit dem Entfernen dieser Daten. Mein Werkzeug KI-Metadaten aus Bildern entfernen löscht Bildmetadaten, etwa aus Datenschutzgründen oder für kleinere Dateien. Eine Pflicht zur sichtbaren Kennzeichnung bei Deepfakes bleibt davon unberührt. Und für Produktbilder im Google Merchant Center verlangt Google laut eigener Doku bei KI-Bildern bestimmte IPTC-Metadaten. Die solltest du dort nicht entfernen.
Was bei Verstößen droht und wer kontrolliert
Verstöße gegen Artikel 50 können laut Artikel 99 Absatz 4 mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge. Das sind Höchstgrenzen, keine Regelstrafen.
In Deutschland ist seit dem 29.07.2026 das KI-MIG in Kraft. Damit ist die Bundesnetzagentur grundsätzlich die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Sie prüft in ihren Bereichen auch die Transparenzpflichten und nimmt Beschwerden entgegen.
Praktische Übersicht für deine Website
| Situation | Kennzeichnung nach Art. 50? |
|---|---|
| KI-Entwurf für eine Leistungsseite, von dir geprüft | nein |
| reine Produktbeschreibung aus der KI | nein, solange keine Aussagen zu Gesundheit, Sicherheit oder Nachhaltigkeit drinstehen |
| KI-Ratgeber zu einem Gesundheitsthema, ungeprüft | ja |
| derselbe Ratgeber, fachlich geprüft und verantwortet | nein |
| KI-Video mit realistischem Avatar des Chefs | ja, Deepfake |
| KI-Illustration einer offensichtlichen Fantasieszene | nein |
| KI-Produktfoto, das das Produkt besser aussehen lässt als in echt | ja, Deepfake |
Daneben können andere Regeln gelten, etwa das Verbot irreführender Werbung. Artikel 50 Absatz 6 stellt ausdrücklich klar, dass andere Transparenzpflichten unberührt bleiben.
Ob man KI-Texte überhaupt zuverlässig erkennen kann, steht unter KI-Texte erkennen. Wer KI im Betrieb nutzt, hat außerdem eine zweite Pflicht aus dem AI Act. Sie steht im Ratgeber zur KI-Schulungspflicht. Was Google zu KI-Texten sagt, liest du unter KI-Texte und SEO.
Dieser Ratgeber fasst den Stand vom 29.10.2026 zusammen und ist keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt.
Häufige Fragen
Muss ich KI-Bilder kennzeichnen, die schon vor dem 02.08.2026 auf meiner Website waren?
Laut FAQ der EU-Kommission müssen Inhalte, die vor dem 02.08.2026 erstellt wurden, nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Die Kommission empfiehlt es aber. Wenn du ein älteres Bild neu veröffentlichst oder bearbeitest, würde ich die heutigen Regeln anwenden.
Reicht ein allgemeiner Hinweis im Impressum?
Für Deepfakes eher nicht. Artikel 50 Absatz 5 verlangt, dass die Information spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt klar und eindeutig bereitgestellt wird. Ein Hinweis, den man erst suchen muss, erfüllt das kaum. Die Kennzeichnung gehört direkt an das Bild oder Video.
Gilt die Pflicht auch für KI-Bilder in den Social-Media-Beiträgen meiner Firma?
Ja, wenn es sich um einen Deepfake handelt. Wer KI beruflich nutzt, ist Betreiber im Sinne des AI Act, egal ob das Bild auf der Website oder bei Instagram erscheint. Ausgenommen ist nur die rein private, nicht berufliche Nutzung.
Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des AI Act gelten seit dem 02.08.2026. Das Digital-Omnibus-Paket hat daran nichts verschoben. Nur Anbieter von KI-Systemen, die schon vorher auf dem Markt waren, haben für die maschinenlesbare Markierung Zeit bis zum 02.12.2026.
Gilt die KI-Kennzeichnungspflicht auch für Privatpersonen?
Nicht, solange die Nutzung rein privat ist. Laut FAQ der EU-Kommission fällt persönliche Nutzung nicht unter den AI Act. Wer mit seinen Inhalten aber regelmäßig Geld verdient, handelt beruflich und gilt damit als Betreiber.
Müssen KI-Texte auf der Firmenwebsite gekennzeichnet werden?
Meistens nicht. Eine Pflicht gibt es nur für KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren sollen, etwa Gesundheit oder Verbrauchersicherheit. Hat ein Mensch so einen Text inhaltlich geprüft und trägt jemand die redaktionelle Verantwortung, entfällt auch dort die Kennzeichnung.
Wie sieht eine KI-Kennzeichnung konkret aus?
Eine feste Formulierung oder ein Pflicht-Symbol gibt es nicht. Die EU-Kommission verlangt, dass Menschen den Hinweis wahrnehmen und verstehen können, zum Beispiel sichtbar am Bild oder hörbar im Video. Ein kurzer Satz wie „Dieses Bild wurde mit KI erzeugt“ direkt am Inhalt ist ein einfacher Weg. Unsichtbare Metadaten allein reichen nicht.
Quellen
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 3, 50, 99, 113, Amtsblatt L vom 12.07.2024 (Stand 2026-10-29)
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI) vom 08.07.2026, Amtsblatt L vom 24.07.2026, Art. 1 Nr. 20 und 39 (Stand 2026-10-29)
- EU-Kommission: AI Omnibus enters into force (27.07.2026) (Stand 2026-10-29)
- EU-Kommission: FAQ Transparency obligations under Article 50 of the AI Act (zuletzt aktualisiert 24.07.2026) (Stand 2026-10-30)
- EU-Kommission: Guidelines on transparency obligations for providers and deployers of AI systems, C(2026) 5054 final (20.07.2026) (Stand 2026-10-29)
- EU-Kommission: Commission publishes Code of Practice on marking and labelling AI-generated content (10.06.2026) (Stand 2026-10-29)
- Bundesnetzagentur: Pressemitteilung zur Umsetzung der KI-Verordnung, KI-MIG tritt in Kraft (29.07.2026) (Stand 2026-10-29)
- Gesetze im Internet: Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG) (Stand 2026-10-29)
- Google Search Central: Google Search's guidance on using generative AI content on your website (Merchant Center, IPTC) (Stand 2026-10-29)
- DataForSEO, Google Ads Suchvolumen Deutschland, Oktober 2026 (eigene Abfrage) (Stand 2026-10-29)