SEO für Ärzte und Zahnärzte: sachlich gefunden werden
SEO für Ärzte und Zahnärzte heißt: Deine Praxis taucht auf, wenn Patienten in deiner Nähe nach dir, deinem Fachgebiet oder einer Behandlung suchen. Dazu gehören ein gepflegtes Google-Profil, klare Seiten für deine Schwerpunkte und eine Website, die auch ältere Patienten gut bedienen können. Webdesign für Ärzte ist bei mir deshalb vor allem eins: sachlich, schnell und barrierearm.
Wichtig vorab: Ich bin kein Anwalt und mache keine Rechtsberatung. Wo es um Werberecht geht, nenne ich dir die Regeln mit Quelle. Die Bewertung im Einzelfall übernimmt deine Kammer oder ein Anwalt für Medizinrecht.
Wie Patienten Praxen suchen
Patienten suchen meist aus einem konkreten Anlass: Umzug, neue Beschwerden, Unzufriedenheit mit der bisherigen Praxis oder eine bestimmte Behandlung. Typische Suchanfragen sind zum Beispiel:
- „Zahnarzt Bietigheim-Bissingen“
- „Hautarzt nimmt neue Patienten“
- „Zahnarzt für Angstpatienten“
- „Kinderarzt Sprechzeiten Samstag“
- „Implantat Ablauf“
Das sind Beispiele, keine gemessenen Suchanfragen. Sie zeigen das Muster: Fachgebiet plus Ort, eine Frage zur Erreichbarkeit oder eine Frage zur Behandlung.
Besonderheiten: Werberegeln für Praxen
Ärzte und Zahnärzte dürfen nicht werben wie ein Handelsunternehmen. Drei Regelwerke sind für eine Website besonders wichtig.
Heilmittelwerbegesetz
§ 11 des Heilmittelwerbegesetzes regelt Werbung außerhalb der Fachkreise, also gegenüber Patienten. Verboten ist dort unter anderem Werbung mit Äußerungen Dritter, etwa Dank- oder Empfehlungsschreiben, wenn sie missbräuchlich, abstoßend oder irreführend erfolgt. Für operative plastisch-chirurgische Eingriffe ist Werbung mit Vorher-Nachher-Vergleichen ganz untersagt.
Berufsordnung für Ärzte
Die Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg erlaubt in § 27 sachliche berufsbezogene Informationen. Berufswidrige Werbung ist verboten, insbesondere anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Tätigkeitsschwerpunkte müssen als solche gekennzeichnet sein. Die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer enthält in § 27 vergleichbare Regeln. Verbindlich ist die Berufsordnung deiner Landesärztekammer.
Berufsordnung für Zahnärzte
Für Zahnärzte in Baden-Württemberg gilt § 21 der Berufsordnung der Landeszahnärztekammer. Sachangemessene Informationen sind erlaubt. Berufsrechtswidrig ist insbesondere anpreisende, irreführende, herabsetzende oder vergleichende Werbung.
Für die Website heißt das praktisch: keine Superlative wie „die beste Praxis der Region“, keine Heilversprechen, keine Vergleiche mit Kollegen. Stattdessen erklären, was du machst und wie eine Behandlung abläuft.
So baue ich die Praxis-Website auf
- Startseite: Fachgebiet, Ort, Sprechzeiten, Telefon und Terminweg auf einen Blick.
- Eine Seite pro Schwerpunkt: etwa Prophylaxe, Implantologie oder Kinderzahnheilkunde. Jede Seite erklärt sachlich Ablauf, Dauer und Vorbereitung.
- Team: Ärztinnen, Ärzte und Praxisteam mit Qualifikationen, so wie sie geführt werden dürfen.
- Praxisinfos: Anfahrt, Parken, Barrierefreiheit der Räume, Sprachen.
- Barrierearme Bedienung: gute Kontraste, große Schrift, klare Überschriften, Bedienung per Tastatur.
Wie ich neue Praxis-Websites für Google plane, steht bei Webdesign mit SEO.
Das Google-Profil für Praxen
Nach den Google-Richtlinien hat die Praxis als Organisation ein Profil für ihren Standort. Einzelne Ärztinnen und Ärzte können eigene Profile haben, wenn sie dort direkt für Patienten erreichbar sind. Mehrere Profile für verschiedene Fachgebiete derselben Person sind nicht erlaubt (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Gerade bei Praxen mit wechselnden Ärzten entstehen oft doppelte oder veraltete Einträge. Die räume ich auf. Mehr dazu bei Local SEO.
Bewertungen in der Praxis
Du darfst Patienten um eine ehrliche Bewertung bitten. Google verbietet aber Anreize für Bewertungen und das gezielte Bitten nur um positive Bewertungen (Google-Richtlinien für Maps-Inhalte). Bei Antworten auf Bewertungen denk an die Schweigepflicht, die zum Beispiel § 9 der Berufsordnung der Landesärztekammer regelt. Ich rate deshalb: keine Details zur Behandlung, auch wenn der Patient sie selbst nennt.
Ist eine Bewertung beleidigend oder offensichtlich falsch, gibt es Wege, sie zu melden. Welche, erklärt der Ratgeber Google-Bewertungen löschen lassen.
So läuft die Zusammenarbeit
- Kurzes Gespräch per Telefon oder Video. Du erzählst mir, was deine Schwerpunkte sind und welche Patienten du dir mehr wünschst. Ich schaue mir vorher deine Website und dein Google-Profil an.
- Einschätzung. Du bekommst eine ehrliche Liste: Was fehlt, was zuerst dran ist, was du selbst machen kannst.
- Umsetzung. Ich arbeite an Website und Profil. Von dir brauche ich Freigaben für Texte und Fotos und kurze Antworten zu Abläufen in der Praxis.
- Kontrolle. Ich schaue in die Search Console und ins Google-Profil, ob die Änderungen wirken, und sage dir, was ich sehe.
Ein Büro vor Ort habe ich nicht, und ich komme auch nicht für Termine vorbei. Für Praxen mit vollem Terminkalender ist das meist ein Vorteil: Es kostet keine Anfahrt und passt in kurze Lücken im Tag.
Typische Fehler bei Praxis-Websites
- Superlative im Text. „Modernste Praxis“ oder „beste Behandlung“ sind werberechtlich heikel.
- Nur eine Leistungsseite. Wer nach einer bestimmten Behandlung sucht, findet sie nicht.
- Veraltete Sprechzeiten. Website, Google-Profil und Telefonansage zeigen verschiedene Zeiten.
- Kleine Schrift und schwache Kontraste. Das schließt genau die Patienten aus, die eine Praxis besonders oft braucht.
- Antworten auf Bewertungen mit Behandlungsdetails. Das kann mit der Schweigepflicht kollidieren.
Häufige Fragen
Darf ich Patientenbewertungen auf meiner Praxis-Website zeigen?
Das ist nicht grundsätzlich verboten. Das Heilmittelwerbegesetz untersagt Werbung mit Äußerungen Dritter aber, wenn sie missbräuchlich, abstoßend oder irreführend erfolgt. Wo genau die Grenze liegt, klärst du bitte mit deiner Kammer oder einem Anwalt für Medizinrecht. Ich setze nur um, was du freigibst.
Brauchen die einzelnen Ärzte einer Praxis eigene Google-Profile?
Google sieht vor, dass die Praxis als Organisation ein eigenes Profil für ihren Standort hat. Einzelne Ärztinnen und Ärzte können zusätzlich eigene Profile haben, wenn sie dort direkt für Patienten erreichbar sind. Ich prüfe mit dir, welche Profile es schon gibt, und räume doppelte Einträge auf.
Kannst du die Texte meiner Website auf Berufsrecht prüfen?
Nein, eine Rechtsprüfung mache ich nicht. Ich schreibe sachlich, ohne Superlative und ohne Heilversprechen, und nenne dir die Stellen, die du mit deiner Kammer oder einem Anwalt abklären solltest. Die Freigabe der Texte liegt bei dir.
Was gehört auf eine gute Praxis-Website?
Sprechzeiten, Telefon, Anfahrt und Hinweise zum Zugang gehören nach oben, denn danach suchen Patienten zuerst. Dazu eine Seite pro Behandlung, die sachlich erklärt, wie sie abläuft, und eine Vorstellung des Teams. Gibt es eine Online-Terminbuchung, sollte sie von jeder Seite aus erreichbar sein.
Darf eine Arztpraxis Werbung bei Google schalten?
Grundsätzlich ja, solange die Werbung sachlich und berufsbezogen bleibt. Die Berufsordnungen der Kammern verbieten anpreisende, irreführende und vergleichende Werbung, das Heilmittelwerbegesetz setzt weitere Grenzen. Ob eine konkrete Anzeige passt, klärst du bitte mit deiner Kammer. Ich formuliere Anzeigen sachlich und lege sie dir zur Freigabe vor.
Quellen
- Heilmittelwerbegesetz (HWG), § 11, gesetze-im-internet.de (Stand 2026-10-29)
- Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (Stand 1. September 2025), § 27 (Stand 2026-10-29)
- Bundesärztekammer: (Muster-)Berufsordnung (Stand Mai 2026), § 27 (Stand 2026-10-29)
- Berufsordnung für Zahnärzte der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (Stand 10/2024), § 21 (Stand 2026-10-29)
- Google Unternehmensprofil-Hilfe: Richtlinien für die Präsentation deines Unternehmens auf Google (Stand 2026-10-29)
- Google Maps-Hilfe: Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte (Stand 2026-10-29)